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   BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18 (EP)   

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https://dejure.org/2021,34779
BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18 (EP) (https://dejure.org/2021,34779)
BPatG, Entscheidung vom 15.06.2021 - 6 Ni 49/18 (EP) (https://dejure.org/2021,34779)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 6 Ni 49/18 (EP) (https://dejure.org/2021,34779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Die Streichung eines - trotz seiner Formulierung als Zweckangabe - erfindungswesentlichen Merkmalsteils in einem erteilten Patentanspruch 1 stellt eine unzulässige Erweiterung dar, wenn durch das Streichen auch Ausführungsformen umfasst sind, die in den ursprünglichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt die Streithelferin der Klägerin im Patentnichtigkeitsverfahren als deren Streitgenossin (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 ff. - Sammelhefter II).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    Der Beitritt als Streithelferin war zulässig, denn für die Annahme der Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient, wie hier unstreitig, ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, GRUR 2006, 438 ff. - Carvedilol).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    Mittelbar hat sie regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, um für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar zu sein (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 17 - Elektronenstrahltherapiesystem m. w. N.), wie es der Merkmalsteil 1.3.3 mit den Worten " to enable "" zum Ausdruck bringt.
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    Zweckangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand zwar regelmäßig nicht (BGH, Urteil vom 12. Juli 1990 - X ZR 121/88, BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    Eine gesonderte Überprüfung der Bestandsfähigkeit der auf den Patentanspruch 1 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 14 ist nicht erforderlich, weil die Beklagte den Hauptantrag (wie auch die Hilfsanträge) ausdrücklich als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent in der Reihenfolge des Hauptantrags und der Hilfsanträge jeweils nur als Ganzes verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57 Rn. 27 - Datengenerator).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    1996, 204 unter 3 a - Spielfahrbahn; Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 unter II B 2 a - Zeittelegramm).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BPatG, 15.06.2021 - 6 Ni 49/18
    Eine Lehre zum technischen Handeln geht somit über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus, wenn die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht erkennen lässt, dass sie als Gegenstand von dem mit der Anmeldung verfolgten Schutzbegehren umfasst sein soll (so schon BGH, Urteil vom 21. September 1993 - X ZR 50/91, Mitt.
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